Sportküstenschifferschein (SKS)

 

Stand: Dienstag, 11. September 2012

Amtlicher, freiwilliger Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in den Küstengewässern. Der Sportküstenschifferschein gilt auf allen Meeren bis zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandsküste.

Zulassung

  • Besitz des SBF See
  • Nachweis von 300 zurückgelegten Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
  • Lichtbild (Halbprofil ohne Kopfbedeckung, 38x45 mm)
  • Ab 1. Januar 2008 Besitz des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)

DSV Gebühren

  • Anmeldung
  • Teilprüfung Theorie
  • Teilprüfung Praxis
  • Führerscheinausstellung
  • Reisekosten der Prüfer

€ 26,75
€ 40,13
€ 40,13
€ 26,40
€ 8,00

Die Gebühren sind als Richtwerte zu verstehen (Stand 16.09.2003). Sie werden vom DSV festgelegt und können sich ändern

Fristen

  • Die gesamte Prüfung muss innerhalb 2 Jahren abgelegt sein.
  • Prüfungsunterlagen müssen spätestens 14 Tage vor Prüfung beim DSV vorliegen

Grundwissen

  • Seemannschaft
  • Terrestrische Navigation
  • Elektronische Navigation
  • (Gezeiten-)Stromnavigation
  • SeeSch.Str.O.
  • KVR
  • Wetterkunde

Geltungsbereich

    Küste - 12 sm

Allgemein

  • SKS für Yachten mit Antriebsmaschine
  • SKS für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel
  • SKS dient als Einstieg zum nächst höherwertigen Sportseeschifferschein.

Umschreibung

  • BR Schein bis zum 31.12.1997: keine weiteren Auflagen
  • BR Schein vom 01.01.1998 bis 30.09.1999: nach Erwerb BR weitere 500 sm
  • SBF See ist immer Voraussetzung für SKS
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 Sportküstenschifferschein

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