Sportbootführerschein See

 

Stand: Dienstag, 11. September 2012

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. Der Sportbootführerschein ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilen).

Zulassung

  • Mindestalter 16 Jahre
  • ärztliches Zeugnis auf Vordruck
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Vorlage der elterlichen Zustimmung bei Bewerber unter 18 Jahren
  • Lichtbild (Halbprofil ohne Kopfbedeckung, 38x45 mm)
  • Unterlagen maximal 6 Monate alt

Gebühren

Gesamtprüfung

€ 75,00

Die Gebühren sind als Richtwerte zu verstehen (Stand 16.09.2003). Sie werden vom DSV festgelegt und können sich ändern

Fristen

  • Prüfungsunterlagen müssen spätestens 3 Wochen vor Prüfung der Prüfungskommision vorliegen

Grundwissen

  • Seemannschaft (Erweiterung)
  • Seeverkehrsrecht
  • Terrestrische Navigation
  • SeeSchiffahrtsStraßenOrdnung
  • KVR

Geltungsbereich

  • Küstenbereich 3 sm Zone
  • Seeschifffahrtsstraßen
  • Sportboote (Segel oder Motor)
  • Ab > 5 PS erforderlich im deutschen Küstenbereich

Allgemein

  • Der amtliche Sportbootführerschein wird in fast allen europäischen Ländern anerkannt und berechtigt zum Führen eines Sportbootes
  • Abnahme der Prüfung durch den DMYV / DSV im Auftrag des Bundesverkehrsministers

Empfehlung

  • Sportbootführerschein wird als Praxis beim Bodenseeschifferpatent Kategorie A anerkannt
  • Bodenseeschifferpatent mit Motor und Zusatz “Navigation” befreit von Praxis
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