Sportbootführerschein Binnen

 

Stand: Dienstag, 11. September 2012

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfbretter) bis 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5PS)

Zulassung

  • Mindestalter 14 Jahre (nur Segeln)
  • Mindestalter 16 Jahre (Segeln und Motor)
  • ärztliches Zeugnis auf Vordruck
  • polizeiliches Führungszeugnis auf Verlangen! (Kann durch Vorlage des KFZ-Führerscheins ersetzt werden)
  • Vorlage der elterlichen Zustimmung bei Bewerber unter 18 Jahren
  • Lichtbild (Halbprofil ohne Kopfbedeckung, 38x45 mm)

DSV-Gebühren

  • Teilprüfung Theorie
  • Teilprüfung Praxis
  • Führerscheinausstellung
  • Reisekosten der Prüfer

€ 20,51
€ 20,51
€ 16,06
€ 8,00

Die Gebühren sind als Richtwerte zu verstehen (Stand 16.09.2003). Sie werden vom DSV festgelegt und können sich ändern.

Fristen

  • Beide Teilprüfungen sollen nicht mehr als 12 Monate auseinander liegen.
  • Prüfungsunterlagen müssen spätestens 14 Tage vor Prüfung beim DSV vorliegen

Grundwissen

  • Seemannschaft
  • Binnenverkehrsrecht
  • (Motorkunde)

Geltungsbereich

  • Binnenwasserstraßen
  • Binnengewässer
  • Nur für Sportboote <15m Länge. Für Sportboote >15m muß das Sportpatent erworben werden..

Allgemein

  • Abnahme der Prüfung durch den DMYV / DSV
  • Ersetzt Berliner Segel- und Motorbootschein

Empfehlung

  • Empfehlenswert als Segelgrundkurs
  • Praktische Prüfung bei SBFB mit Motor > 6PS durchführen ( keine Praxis bei Bodenseeschifferpatent notwendig)
  • Bodenschifferpatent A und D können zum SBFB umgeschrieben werden
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